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Darf ich meine Kunden mit einem Treuebonus locken?

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Um die Kundenbeziehung aufrecht zu erhalten, will die Abteilungsleiterin Inga Mayer ihren Stammkunden zu Weihnachten etwas Gutes tun. Damit die Kunden dem mittelständischen Unternehmen weiterhin treu bleiben, möchte sie ihnen mit einem Rabatt entgegenkommen. Die Voraussetzung dafür ist jedoch, dass der Bestellumsatz muss bis Jahresende einen bestimmten Wert erzielt. Als die Chefin von dieser Idee erfährt, scheint sie vorerst begeistert zu sein. Gleichzeitig fragt sie sich allerdings, ob dieses Vorgehen überhaupt erlaubt ist.

Ganz unbegründet sind die Bedenken der Chefin von Frau Mayer nämlich nicht, Treueboni sind abhängig von der Stellung eines Unternehmens im Markt. Sofern jedoch keine marktbeherrschende Stellung vorliegt, können Kundenrabatte ohne Bedenken gewährt werden.

Sachlicher und räumlicher Faktor

Nicht nur die Größe des Unternehmens ist ein Faktor, sondern vor allem auf die Stellung im Markt kommt es an. Ein regelmäßiges Prüfen der aktuellen Gesetzeslage ist genauso wichtig, wie die anstehenden Regeln einzuhalten, wenn ein entsprechendes Vorgehen umgesetzt wird. Die Marktmacht eines Unternehmens wird nämlich genau durch zwei Faktoren bestimmt. Sachlich, in Bezug auf die Produkte und räumlich, auf die üblichen Liefergebiete.

Marktbeherrschende Stellung

Ein mittelständisches Unternehmen hat im Normalfall eine relative Marktmacht. Dies bedeutet, dass kleinere Firmen keine Möglichkeit haben, auf andere Unternehmen auszuweichen. Zum Beispiel ist ein Abnehmer abhängig von einem Anbieter, wenn er Preisnachlässe erhält, denen andere Anbieter nicht nachkommen können. Eine relative Marktmacht darf von einem Unternehmen nicht in den Maßen ausgespielt werden, dass Wettbewerber davon behindert oder diskriminiert werden.

Eine marktbeherrschende Stellung zeichnet sich dadurch aus, dass ein Unternehmen bspw. Marktanteile von 40% oder mehr besitzen. Hierbei ist jedoch auch zu beachten, dass mehrere Unternehmen gemeinsam marktbeherrschend sein können. Hat ein Unternehmen eine hohe Nachfrage, darf diese starke Stellung nicht gegenüber den jeweiligen Wettbewerbern ausgenutzt werden.

Regelkunde für heutige Unternehmen

Sollten Sie ein marktbeherrschendes Unternehmen sein, dann müssen Sie sich an folgenden Punkten orientieren:

  • Um Abnahmepflichten zu vermeiden, dürfen ohne einen sachlichen Grund die Partner nicht behindert werden.
  • Weder unangebrachte Preise noch Geschäftsbedingungen dürfen gefordert werden.
  • Ein Vertragsabschluss darf nicht an einen anderen gebunden werden, wenn es keinen Zusammenhang gibt.
  • Es dürfen keine besonderen Verträge geschlossen werden, um Wettbewerber vom Markt auszuschließen. Hierzu zählen zum Beispiel Rabattvereinbarungen.

Vorsichtiges Handeln gilt daher bei der Gewährung von Rabatten, überprüfen Sie immer zuerst welche Stellung Ihr Unternehmen am Markt hat.

 

Sollten Sie noch weiter Fragen zum Kartellrecht haben dann klicken Sie hier

 

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